Polizei – damals und heute

Polizei damals und heute – erklärt anhand eines einfachen, alltäglichen Sachverhalts

„Fundfahrrad“ oder „Guter Rat ist teuer!“

(Gedanken von Michael Fritsch, suspendierter Kriminalhauptkommissar)

Heute Morgen ging ich mit unserem Hund Gassi. Neben dem Weg entlang eines kleinen Flüsschens entdeckte ich ein neuwertiges Klappfahrrad. Es war gegen 08:30 Uhr, als ich dem örtlichen Polizeirevier unter Angabe der Örtlichkeit telefonisch mitteilte, dass ich soeben ein „neuwertiges Fahrrad“ gefunden hatte. Ich hatte lediglich meinen Namen gesagt, wurde nicht nach weiteren Daten gefragt und auch nicht über eventuelle Rechte als Finder aufgeklärt. Die Antwort lautete: „Wir sehen uns das mal an.“

So wartete ich etwa 45 Minuten und rief dann erneut bei der Polizei an. Nach mehreren Fehlversuchen (besetzt oder es wurde nicht abgenommen) erreichte ich dann doch noch einmal den Beamten, dem ich zuvor den Fund gemeldet hatte.

Dieser teilte mir mit, dass er den Baubetriebshof der Stadt benachrichtigt hätte das Fahrrad abzuholen, die dann die Rahmennummer der Polizei zur Überprüfung (im Sachfahndungsbestand, ob dieses als gestohlen registriert ist – Anmerkung des Verfassers) übermitteln würde. Als ich daraufhin erklärte, dass ich als Finder die mir zustehenden Rechte in Anspruch nehmen möchte, bot ich an, zur Eigentumssicherung alternativ das Fahrrad zu mir nach Hause zu schieben. Der Baubetriebshof könne das Rad dann ja bei mir abholen. Diese Variante wurde zumindest nicht vehement abgelehnt

So wartete ich noch eine weitere Viertelstunde. Nach einer Wartezeit von insgesamt einer Stunde entschied ich mich dazu, der Polizei mitzuteilen, dass ich jetzt mit meinem Hund und dem Fahrrad zu mir nach Hause gehen würde, es ging jedoch niemand ans Telefon. So schob ich das Rad mit platten Hinterreifen bis zu mir, drehte es um, las die Rahmennummer ab und teilte diese dem Polizeirevier telefonisch mit. Ich wurde barsch gefragt, wie ich denn auf die Idee käme, das Fahrrad als Privatmann einfach mitzunehmen. Der Beamte echauffierte sich darüber, dass er ja jetzt erneut den Baubetriebshof anrufen müsse und, dass die ja das Fahrrad vor Ort gar nicht mehr finden würden.

Ich erklärte dem Beamten deutlich aber noch freundlich, dass ich als Finder durchaus das Recht dazu hätte, Fundsachen mitzunehmen, und ich im Übrigen auch meine Rechte als Finder anmelden würde, denn ich hatte meine Wartezeit am Fundort sinnvoll genutzt und mich noch einmal vergewissert, ob sich an der mir bekannten Rechtslage zur Behandlung von Fundsachen etwas geändert hatte.

Ich las hierzu im Serviceportal Niedersachsen https://service.niedersachsen.de/detail?pstId=8664763 nach und stellte: „Alles beim Alten.“

Dann wurde ich angemeckert, dass ich meine Personalien ja gar nicht angegeben hätte. Ich wies meinen Gesprächspartner darauf hin, dass es doch wohl nicht meine Aufgabe sei, bei der Meldung eines gefundenen neuwertigen Fahrrades (das ja durchaus auch aus einer Straftat stammen könnte), den entgegennehmenden Beamten danach zu fragen welche Informationen er von mir haben möchte.

Mein Gesprächspartner entgegnete, dass ich das doch wohl alles wissen müsse, denn ich habe ja schließlich auch mal „die Uniform getragen“. Das bestätigte ich ihm dann auch, allerdings mit der ergänzenden Bemerkung, dass das damals alles irgendwie anders funktioniert hat.

Als ich noch „Polizist auf der Straße“ und später auch noch im Ermittlungsdienst tätig war, wurde bei eingehenden Hinweisen die Daten des Hinweisgebers und der Sachverhalt erfragt und dokumentiert. Damals nannte sich das „die 7 goldenen W“ (Wer hat wann wo was getan, womit weshalb warum?)

Bei gemeldeten Fundsachen, insbesondere bei solchen, die aus einer Straftat stammen könnten, wurde eine Streife geschickt, die vor Ort den Sachverhalt überprüfte.

Im Studium habe ich auch gelernt, dass die Eigentumssicherung eine Aufgabe der Polizei ist. Wer in der polizeilichen Ausbildung nicht aufgepasst oder gefehlt hat, kann das sogar bei Wikipedia nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumssicherung

Mein „aufklärendes Telefonat“ endete damit, dass ich meine Daten noch einmal angeben durfte und mir zugesagt wurde, dass das Fahrrad bei mir abgeholt werden würde, sobald eine Streife frei wäre. So traf dann auch wenige Minuten später ein Bulli mit zwei Kollegen bei mir ein. Ein Kollege befragte mich zur Auffindesituation, während der andere wortlos das Fahrrad in den Streifenwagen lud.

Die Frage nach meinem Personalausweis beantwortete ich wahrheitsgemäß mit: „Ich haben keinen Personalausweis.“ Mit Erstaunen wurde ich gefragt: „Und wie soll ich jetzt Ihre Daten aufnehmen?“ Ich entgegnete: „Indem ich sie Ihnen sagte oder …. Ich hole meinen Reisepass aus dem Haus.“ Der Kollege wählte die zweite Alternative.

Ich fragte daraufhin, ob ich denn eine Fundanzeige erhalten könne, da ich ja meine Rechte als Finder in Anspruch nehmen möchte. „Ja,“ wurde mir gesagt, „ich könne die später in der Dienststelle unterschreiben und abholen,“ allerdings, so folgte der Hinweis: „als Finder müssen Sie für anfallende Gebühren und Aufbewahrungskosten aufkommen.“

Eigentlich hasse ich ja diesen Satz aber „Früher war doch Einiges besser!“