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Der "Verein Polizisten für Aufklärung"

Im Verein Polizisten für Aufklärung engagieren sich Menschen aus den Bereichen Polizei, Militär, Rettungsdiensten, Justiz und Feuerwehrleute sowie Mitarbeiter anderer staatlicher Institutionen mit dem Ziel, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu wahren und zu verteidigen. Diese ist ebenso wie die Würde des Menschen unantastbar. Beide Prinzipien besitzen eine Ewigkeitsgarantie.

Wir wollen

– Ansprechpartner bei dienstlichen Gewissenskonflikten sein
– eine Plattform zum Austausch untereinander bieten
– ein internationales Netzwerk mit Aktivisten in anderen Ländern aufbauen
– bei rechtlichen Problemen mit Vorgesetzten und Dienststellen unterstützen
Menschen bei unrechtmäßiger staatlicher Gewalt seitens der Behörden weiterhelfen

Unsere Positionen zur Menschenwürde, den freiheitlich demokratischen Grundrechten und den Menschenrechten sind unumstößlich.

Freiheitliche demokratische Grundordnung – BVerfG, 15.07.1952 – 1 BvB 1/51; BVerfGE 2, 1:

– Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,
– die Volkssouveränität,
– die Gewaltenteilung,
– die Verantwortlichkeit der Regierungsbeamte,
– die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
– die Unabhängigkeit der Gerichte,
– das Mehrparteienprinzip und
– die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Ausübung einer Opposition.

Ewigkeitsgarantie – Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.