Positionen

Unsere Positionen

Unsere Positionen zur Menschenwürde, den freiheitlich demokratischen Grundrechten und den Menschenrechten sind unumstößlich.

Wir Mitglieder unseres Vereins bekennen uns zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt (Art. 1 Abs. 2 GG). Wir sind Menschenrechtsverteidiger im Sinne der UNO-Resolution 53/144 vom 9. Dezember 1998.

Diese Resolution ist die Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen. Darin heißt es:

„Die Generalversammlung, […] bekräftigend, wie wichtig die Einhaltung der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen für die Förderung und den Schutz aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen in allen Ländern der Erde ist, […] verabschiedet die Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen, die dieser Resolution als Anlage beigefügt ist, […]“

„Menschenrechtsverteidiger“ ist eine Bezeichnung für Menschen, die sich einzeln oder gemeinsam mit anderen für die Förderung oder den Schutz der Menschenrechte einsetzen. Menschenrechtsverteidiger können jede Person oder Personengruppe sein, die sich für die Menschenrechte einsetzt, von zwischenstaatlichen Organisationen mit Sitz in den größten Städten der Welt bis hin zu Einzelpersonen, die in ihren lokalen Gemeinschaften arbeiten. Verteidiger können jedes Geschlecht haben, unterschiedlichen Alters sein, aus jedem Teil der Welt kommen und alle möglichen beruflichen oder sonstigen Hintergründe haben. Insbesondere ist es wichtig zu beachten, dass Menschenrechtsverteidiger nicht nur innerhalb von NGOs und zwischenstaatlichen Organisationen zu finden sind, sondern in einigen Fällen auch Regierungsbeamte, Beamte oder Mitglieder des privaten Sektors sein können (UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte, Merkblatt 29).

Dem UNO-Menschenrechtsrat ist das Amt des Sonderberichterstatters zum Schutz der Menschenrechtsverteidiger angegliedert. Dadurch soll regelmäßig über die aktuelle Situation von Menschenrechtsverteidigern in der Welt informiert werden.

Björn Lars Oberndorf

1. Vorsitzender

Bernd Bayerlein

2. Vorsitzender

Silke Klenk

Schatzmeisterin

Anette Kaldonek

Schriftführerin

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