Ein schwarzer Tag für den Rechtsstaat

Ansage!  05.05.2022

Passauer Masken-Urteil: Ein schwarzer Tag für den Rechtsstaat.

Wir möchten nachfolgend einen weiteren Beitrag des uns wohlgesonnenen Uwe Kranz (ehem. Präsident LKA Thüringen) zum Urteil von Dr. Ronald Weikl vor dem Amtsgericht Passau teilen. Der Artikel erschien zunächst auf „Ansage“.

20 Monate Haft mit Bewährung, 50.000 Euro Geldstrafe und ein 3-jähriges Berufsverbot – beschränkt auf das Ausstellen von Masken-Attesten. Das war die harte Antwort „unseres Rechtsstaates“ auf das unbotmäßige, aufmüpfige Verhalten von Dr. Weikl und die weiche Antwort auf die monströse, unverhältnismäßige Strafmaßforderung des Staatsanwaltes. Dieses Urteil „salomonisch“ zu nennen, wie es die lokale Passauer Neue Presse (PNP) machte[1], beleidigt König Salomon, dessen Weisheit und straft die gängige Definition, wonach ein salomonisches Urteil zu fällen „die überraschend einfache Schlichtung eines Streites bedeute, die durch ihre Klugheit und Menschenkenntnis allgemein befriedigt“. Niemand ist befriedigt, weder Klugheit noch Menschenkenntnis wohnten dem Richterspruch inne, überraschend einfach scheint nur das Gemüt des Richters und seiner beiden Schöffen zu sein. Über die tatsächliche Rechts- und Sachlage hatte ich ja schon in den beiden vorausgehenden Kolumnen ausführlich berichtet. Fakt ist: Das Schöffengericht hat schlicht versucht, sich zwischen den beiden Positionen Freispruch und Übermaßstrafe[2] hindurchzumogeln, um die Entscheidung dem Landgericht Passau aufs Auge zu drücken. Feigheit vor dem Feind!

Diese Entscheidung fiel ihm sicherlich leicht, wusste er doch vom ersten Sitzungstag an, dass sowohl der Oberstaatsanwalt Walter Feiler von Anfang an wild entschlossen war, bis zum Bayerischen Obersten Landesgericht zu klagen, als auch Dr. Weikl alles andere als Freispruch nicht hinnehmen, sondern in Berufung gehen würde. Die Fronten waren also so klar wie Kloßbrühe.

Ein Schandurteil

Wohl war dem Richter Dr. Stefan Mikla bei seinem Schandurteil von Anfang an nicht: Als Erstes drohte er deshalb dem handverlesenen Publikum (acht Zuschauer!, Presse und Sicherheitskräfte) an, es des Saales zu verweisen, falls Buhrufe ertönten; Beim buchstäblichen, unsicheren und teilweise sehr schwer verständlichen[3] Verlesen der mündlichen Begründung des Urteils fiel auf, wie wenig sich der Richter um eine sachliche Argumentation im Sinne des Tatvorwurfs bemühte, wie wenig er die Kunst der Subsumtion[4] beherrschte. Dafür gab es jede Menge medizinisch-wissenschaftliches Halbwissen (die Diskussion über den Nutzen der Masken sei unerheblich, er sei dafür für verantwortlich, dass die von ihm von der Maske befreiten Menschen Dritte in Schule und bei Demos gefährdeten!). Es gab dogmatische Vor-urteile (Strafvorschrift des Ausstellens unrichtiger ärztlicher Bescheinigungen ist erfüllt, Atteste wurden ins Blaue hinein erstellt, statt nach ärztlicher Untersuchung) und ‚staatstragende‘ Moralappelle (völlige Selbstüberschätzung, Kämpfer für eine gerechte Sache, Ausblendung von Studien, die Masken befürworten, Missbrauch der Position als Arzt, statt den Klageweg einer Normenkontrolle zu beschreiten).

Alles in allem: Ein absurder, inquisitorischer Prozess!

Dass in jener Zeit (2020) selbst das Bundesgesundheitsministerium das Ausstellen von Krankmeldung nach telefonischer Rücksprache empfahl, wurde ebenso ausgeblendet, wie die Feststellung, ob diese Atteste überhaupt bei Behörden oder Versicherungen vorgelegt wurden oder dafür vorgesehen waren. Naja, diese Arbeit darf sich dann das Landgericht Passau machen.

Das Urteil ist ein Schandurteil, weil die Justiz dem politmedialen Druck nachgab, statt die damals geltenden Tatbestandsmerkmale ordentlich zu prüfen und zu würdigen!

Es ist ein Schandurteil, weil das Strafmaß für Freiheits- und Geldstrafe unverhältnismäßig hoch ist!

Es ist ein Schandurteil, weil dieser Rechtsstaat in diesem Fall mit Mitteln und Methoden vorgeht, die eigentlich nur gegen Schwerverbrecher, Gewalttäter, Pädophile und Terroristen angemessen wären!

Es ist ein Schandurteil, weil es gegen Art. 103 Abs. 2 GG verstößt, also verfassungswidrig ist, denn man kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit vorher schon gesetzlich bestimmt war!

Es ist ein Schandurteil, weil ein rechtschaffender Mediziner, der seinem Hippokratischen Eid, seinem Genfer Gelöbnis, seinem Berufsethos und seiner menschlichen Pflicht nachkam, mittels eines dreijährigen Berufsverbots gebrandmarkt und kaputt gemacht werden soll!

Im Namen des Volkes?

Hat hier das maoistische Prinzip „Bestrafe Einen und erziehe Hundert“ eine Rolle gespielt? Soll Dr. Weikl auch als prominente Stimme und stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaft für Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) mundtot gemacht werden- so, wie z.B. RA Dr. Füllmich, gegen den wegen Volksverhetzung ermittelt wird, so wie das Weimarer „Richterlein“ (Dr. Montgomery), so wie Prof. Dr. Hockertz, der sogar ins Exil gehen musste oder so wie die gar ‚staatsgefährdende‘ Hamburger Ärztin, die dem Bündnis „Ärzte für Aufklärung“ angehört? Oder war es „nur“ schlichter vorauseilender politischer Gehorsam?

Im Namen des Volkes war es sicherlich nicht. Denn das stand draußen auf der Straße und skandierte zu Hunderten immer wieder „Freispruch, Freispruch“. Ja, zugegeben, auch ein paar Antifantenkinder waren wieder zugegen, die sich natürlich voll maskiert unmittelbar neben dem Eingang zum Amtsgericht hinter sinnfreien „Antinazi-Spruchbändern“ verbargen. Zuweilen kreischten sie „Masken auf“ und versuchten währenddessen, ihre Fotobestände über Missliebige für das „Outing“ zu vervollständigen. „Outing“, so werden die Antifa-„Fahndungslisten“ mit Portraitfotos der zu eliminierenden Feinde intern genannt! Ein ausdrücklicher Dank an die Polizei, die blitzartig eingriff, als einige der Antifanten versuchten, beim Eintreffen von Dr. Weikl diesen zu attackieren – dies war übrigens der einzige „Tumult“[5], ansonsten gab es nur immer wieder aufflackernden Solidaritätsapplaus, viele Umarmungen, ganz viele aufmunternde Worte und noch viel mehr Blumen. Ich war vor Ort und kann dies alles bezeugen.

Es bleibt die Frage, wer immer wieder eine solche Antifa-Demonstration in dieser engen Gasse und direkt neben dem Eingangstor zum Amtsgericht genehmigt, 20 m weiter wäre ein kleiner Platz gewesen, der keine potentielle Gefährdung bedeutet hätte. Steckt da Absicht dahinter, gibt es schmierige Connections?

Berufung, was sonst?!

Dr. Weikl wird in Berufung gehen müssen, weil sonst seine Existenz ruiniert wäre. Ob das Landgericht Passau sein juristisches Handwerk besser versteht und der Versuchung, einen weiteren „Hexenprozess“ zu zelebrieren, widerstehen kann, bleibt abzuwarten. Es bleibt die Hoffnung, dass das Landgericht die Gegenargumente der Verteidigung würdigt, sachlich prüft und unvoreingenommen bewertet. Die wissenschaftliche Faktenlage zu den Masken war schon 2020 eindeutig: Sie nutzen nicht, sie schützen nicht, und sie führen nicht selten zu erheblichen Beschwerden. Das ist bei der Beweiserhebung stärker zu berücksichtigen – und die Frage, ob die Atteste bei Behörden oder Versicherungen vorgelegt wurden bzw. ob sie dafür gedacht waren. Die Aufgabe des Landgerichts wird es sein, diesen „blinden Fleck“ der Vorinstanz zu beheben.

Ein kleines Licht

„Immer wenn du glaubst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her“, schrieben schon vor Generationen Menschen in ihre Poesiealben. Und siehe da: auch für Dr. Ronny Weikl gibt es vielleicht solch ein Lichtlein, es kommt aus Karlsruhe, es wird von einem Richter vom Oberlandesgericht getragen und hat das Aktenzeichen 2 Rb 37 Ss 25/22. Danach reicht -zumindest in Baden-Württemberg- eine einfache Arztbescheinigung zur Befreiung von der Maskenpflicht, eine konkrete Gesundheitsbeeinträchtigung oder relevante Vorerkrankungen müssen darin nicht genannt werden.[6]


[1] PNP v. 03.05.2022

[2] 30 Monate Gefängnis ohne Bewährung, dreijähriges Berufsverbot, Geldstrafe und Approbationsentzug

[3] Selbst der Angeklagte hatte nach eigenen Aussagen Mühe, akustisch der Urteilsbegründung zu folgen und wartet jetzt auf die schriftliche Urteilsbegründung, um die Berufung zu begründen. 

[4] Die Subsumtion ist eine juristische Technik, bei der man einen Begriff oder einen Sachverhalt unter einen Rechtsbegriff einordnet, um komplizierte Sachverhalte zu lösen.

[5] Radikaltrivialworldpress.com (Antifa) schrieb am 03. Mai von „Polizeischikane“, die wegen einer „Bewegung“, die hinter einem der Transparente wahrgenommen wurde, erfolgte. Dr. Weikl wird in diesem Machwerk in Richtung Rechtsextremismus gerückt und bezichtigt, einen der Gegendemonstranten „geschlagen“ zu haben.

Leider schreibt auch Reitschuster am 03.Mai („Hammer-Urteil“) fälschlich von Tumulten, gegen die die Polizei immer wieder angehen musste. Das ist O-Ton BR 24, der diesbezüglich am 02.Mai auch falsch berichtete. Aber das ist ja auch nichts Neues. 

[6] Ärztezeitung vom 02.05.2022