Alles, was Recht ist! Teil 3

„Vor dem Gesetz sind alle gleich, nur manche sind gleicher“

(Gedanken zu Recht und Gesetz im Zusammenhang mit Maßnahmen der Corona-“Pandemie“)

„Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof  erklärt die von Bayerns Staatsregierung verhängte Ausgangssperre für unwirksam. Die Richter bescheinigen Söders Regierung ein fragwürdiges Menschenbild.“

(Auszug aus dem Artikel der WELT vom 06.10.21 „Söders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig“)

Ausflüge wie dieser von einem unserer Polizisten für Aufklärung waren schon mal verboten.

„Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof  erklärt die von Bayerns Staatsregierung verhängte Ausgangssperre für unwirksam. Die Richter bescheinigen Söders Regierung ein fragwürdiges Menschenbild.“
(Auszug aus dem Artikel der WELT vom 06.10.21 „Söders Wegsperren der Bayern war rechtswidrig“)

Da war doch tatsächlich mal die gesamte Bevölkerung Bayerns vom 28.03. bis 19.04.2020 mit Hausarrest weggesperrt. Aufenthalt an der frischen Luft war erlaubt „nur bei Vorliegen triftiger Gründe“, z. b. Berufsausübung, Einkauf, Bewegung und Sport und  für die Versorgung von Tieren. Da wurden doch tatsächlich damals Leute angezeigt, wenn sie sich auf einer Parkbank niederließen. Wenn sie einen Hund damals dabei gehabt hätten, hätte man es als „Versorgung von Tieren“ durchgehen lassen können, aber einfach nur Sitzen war halt keine Ausnahme. Von Ausruhen oder Luft und Licht tanken war keine Rede.

Am 04.10.2021, also eineinhalb Jahre später wurde diese Maßnahme vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof als rechtswidrig eingestuft.

Laut Verwaltungsgerichtshof ist es „für sich gesehen infektiologisch unbedeutend“, ob sich eine Person allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts außerhalb der eigenen Wohnung im Freien aufhält. Als mildere Maßnahme wären nach Meinung der Richter Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum in Betracht gekommen (Zitat aus einem Artikel von BR 24 vom 08.10.21).  

Da hört man doch sehr viel gesunden Menschenverstand heraus. Nun, spätestens seit dem Versumpfen des Dienstmann Aloisius im Hofbräuhaus („Ein Münchner im Himmel“ Satire von Ludwig Thoma aus dem Jahr 1911) wissen wir, dass die Bayerische Staatsregierung seither vergeblich auf die göttliche Eingebung wartet. Trotzdem wäre die Anwendung von gesundem Menschenverstand nicht zu viel verlangt gewesen. Statt dessen hat sich ein Sprichwort aus den 70ern in diesen Maßnahmen bewahrheitet: „Operative Hektik ersetzt geistige Windstille!“

Wenn man einfach nicht weiß, was man machen soll, macht man mal irgendwas. Dass dies zuallermeist das Verkehrte (d.h. erwünschter und tatsächlicher erlangter Effekt „verkehren“ sich; das Gegenteil des Erhofften wird erreicht) ist, braucht man nicht zu erwähnen.

Wie geht es jetzt nach diesem Urteil weiter? Natürlich ist man von offizieller Seite nicht einverstanden und geht in Revision. Die endgültige Entscheidung fällt dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Und erst dann können die rechtswidrig eingetriebenen Bußgelder auf Antrag zurückbezahlt werden.

Wie hat ein Kollege letztens dazu gesagt: „Hat doch nichts geschadet!“

In dieser Zeit wurde ein massiver Anstieg von häuslicher Gewalt verzeichnet. Allein lebende Menschen vereinsamten, wurden schwermütig. Angststörungen nahmen in in alarmierenden Ausmaß zu. Das daraus folgende „Social Distancing“ führte zu einer noch nie dagewesenen Spaltung in unserer Gesellschaft. Diese Bemerkung „Hat doch nichts geschadet!“ ist an Zynismus (oder ist es kompletter Realitätsverlust?) kaum zu überbieten.

Was hatte das für die Verantwortlichen für Folgen? Hier an dieser Stelle sind keine Konsequenzen bekannt geworden. Man macht einfach weiter, als ob nichts geschehen wäre. Aktuell konzentriert man sich auf die „Ungeimpften“, die ja laut der Resolution des Europarates keinerlei Nachteile haben dürfen, aber massiven Willkürmaßnahmen (das sind in diesem Falle Maßnahmen ohne wissenschaftliche Evidenz der Notwendigkeit) ausgesetzt sind. Man konzentriert sich auch auf die Durchsetzung einer direkten oder zumindest indirekten Impfpflicht, obwohl es diese nicht geben darf (Europaratsresolution vom 28.01.21 und lt. Grundgesetz der BRD) und auch hier längst bewiesen ist, dass die Impfung nicht halten kann, was die Pharma verspricht.

Wenn jetzt einer vom gemeinen Volk so einen Bock geschossen hätte wie unsere inzwischen fast allmächtige Staatsregierung, dann wären die Konsequenzen wohl existenzvernichtend gewesen. Und dort oben: NICHTS. Hat wohl auch mit unserer Rechtsprechung zu tun. Solange die letzte Instanz nicht durch ist, hat man ja auch nichts zu befürchten. Dass der betroffene gemeine Bürger sofort die Maßnahmen in voller Konsequenz spürt und ertragen muss auf Gedeih oder Verderb, ist diesen Herrschaften egal.

Alles, was Recht ist, richtig kann das nicht sein!

Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/staatsregierung-wehrt-sich-gegen-urteil-zu-ausgangsbeschraenkung,SlE4k16

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus234231086/Corona-Soeders-Wegsperren-der-Bayern-war-rechtswidrig.html

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2021-004802_DE.html