Kritik an Polifa – und unsere Antwort darauf
Kritik an den Polizisten für Aufklärung – und unsere Antwort darauf
In einem Land, in dem ein Bankkaufmann gesundheitspolitische Entscheidungen trifft, ist es nicht verwunderlich, dass eine Rechtswissenschaftlerin sich über das Tagesgeschäft und die Werte der Polizeiarbeit äußert. Der Kritik der Innenministerin Schleswig-Holsteins, Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU), zu den Polizisten für Aufklärung, die man in verschiedenen Medien entnehmen konnte, möchten wir daher eine fachliche Antwort entgegenstellen. Ihre Aussage „Diese Gruppierung steht wirklich für überhaupt nichts von dem, wofür unsere Polizistinnen und Polizisten täglich arbeiten und einstehen.“ ist in unseren Augen nicht ganz richtig. Freundlich ausgedrückt.
Es gibt keinen Beruf, der vergleichbar viele unterschiedlichen Facetten hat, wie der des Polizisten. Von der technischen Hundertschaft, über die Hunde- oder Reiterstaffel, Schutzmann, Kriminalpolizei bis zu Profilern: Ob Frau Dr. Sütterlin-Waack die Kompetenzen besitzt, sich über die tägliche Arbeit der Kollegen und Kolleginnen qualifiziert zu äußern, darf in Frage gestellt werden. Der Verdacht liegt nahe, dass ihre Bewertung auf einer politischen Erwartungshaltung basiert. Sie geht wohl von der allgemeinen Auffassung aus, dass Polizisten Staatsdiener sind und damit primär dem Staat und seinen Institutionen zu dienen haben.
Wir Polizisten für Aufklärung verstehen uns der Bevölkerung verpflichtet, wir dienen neutral allen Menschen, nicht einer Partei. Eine der herausragenden Eigenschaften der meisten Polizisten unseres Vereins ist die sehr geordnete Einstellung zu Normen. Das ist nicht verwunderlich, da es zu unseren Aufgaben gehört, bei Normverletzungen einzuschreiten. Ob beim Falschparken, einer einfachen Ordnungswidrigkeit oder bei Kapitalverbrechen. Wir handeln gemäß festgeschriebener Normen und Verordnungen und möchten das anhand von drei Beispielen deutlich machen.
Daher halten wir uns an die oberste Anforderung der Polizeiarbeit: die Wahrung der Gesetzmäßigkeit, insbesondere die Einhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, die in unseren Augen aktuell in fast allen ihrer Prinzipien lt. Bundesverfassungsgericht verletzt wird. Dazu einige konkrete Beispiele: Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit, wird beispielsweise durch die de Facto-Impfpflicht für einige Berufsgruppen massiv gefährdet. Auch die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wird nicht mehr eingehalten, da verfassungsrechtliche Grundsätze nicht beachtet werden. Seit Richter verfolgt und mit Hausdurchsuchungen bedroht werden, kann man nicht mehr von Unabhängigkeit der Gerichte sprechen. Und wenn man den Umgang der Medien mit der Partei „DieBasis“ analysiert, erkennt man sehr schnell, dass die Chancengleichheit für alle politischen Parteien nicht mehr gegeben ist. Hier und in mehreren weiteren Aspekten sehen wir Angriffe gegen die FdGO und sehen uns damit in unserer Verantwortung als Polizisten gefordert.
Maßnahmen in der Polizeiarbeit müssen immer als erforderlich, geeignet und angemessen erachtet werden, bevor sie umgesetzt werden. Andernfalls sind sie von Beginn an rechtswidrig. Als Polizisten für Aufklärung haben wir hier erhebliche Defizite in den vergangenen 18 Monaten festgestellt und müssen daher gemäß unserem Rechtsverständnis dagegen vorgehen. Wenn für reine Ordnungswidrigkeiten Menschen körperlich angegangen werden, es aufgrund von konstruierten Straftatbeständen sogar zu SEK-Einsätzen kommt, dann ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen definitiv nicht mehr gegeben. Überbordende, unangemessene Gewaltanwendung von Polizeikräften gegen friedliche Bürger, die im schlimmsten Fall Ordnungswidrigkeiten begehen, ist traurige Realität in Deutschland geworden, was durch unzählbare Videodokumentation belegt ist. Dabei wird auch nicht vor Gewalt gegen Schwangere, Behinderte oder wirklich alte Menschen zurückgeschreckt. Die Regel, dass die Anwendung jedes Zwangsmittel vorher anzudrohen ist, erfolgt zunehmend seltener und steht damit im Widerspruch zu einer korrekten Polizeiarbeit.
Als letzten Punkt setzen wir uns dafür ein, dass Polizeibeamte sich wieder ihrer Remonstrationspflicht bewusst werden. Der deutsche Beamtenbund schreibt dazu u.a.: „Grundsätzlich trägt der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung. Von dieser Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht.“ Da wir, wie bereits angeführt, der Auffassung sind, dass vieles, was aktuell seitens der Polizeiführung angeordnet, nicht rechtmäßig ist, besteht seitens der Kollegen wirklich Handlungsbedarf. Darauf aufmerksam zu machen, sehen wir als unsere Pflicht an.
Einhaltung der FdGO, Wahrung der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen und Remonstrationspflicht: Nur drei Aspekte, die für uns untrennbar mit unserem Verständnis von Polizeiarbeit verbunden sind. Frau Dr. Sabine Sütterlin-Waack scheint dagegen das eher eigenartige Verständnis von einer „politikhörigen“ Polizei zu haben, wenn sie davon ausgeht, dass nicht auch unsere aktiven Kollegen und Kolleginnen dafür täglich arbeiten und einstehen.
Das Team der Polizisten für Aufklärung