Trotz DSGVO: Dienstausweise der Polizisten sind vorzuzeigen

Das Vorzeigen des Dienstausweises ist unterschiedlich geregelt, da Polizeiarbeit Ländersache ist. Welche Rechte haben Bürger auf Demonstrationen?

Im Kölner Stadtanzeiger erläutert Rechtsanwältin Melanie Solmecke, dass „Polizisten sich bei Amtshandlungen und auf Verlangen grundsätzlich ausweisen müssen, vor allem, wenn sie unmittelbaren Zwang ausüben. Die Vorschriften variieren allerdings je nach Bundesland. In einigen Bundesländern tragen Polizeibeamte auch Namensschilder oder Schilder mit Nummern, mit deren Hilfe sich der Beamte auch im Nachhinein identifizieren lasse.“

In NRW ist festgelegt: Polizeivollzugsbeamte haben den Polizeidienstausweis bei Amtshandlungen auf Verlangen vorzuzeigen; beim Einsatz in Zivilkleidung haben sie dies unaufgefordert zu tun. Werden Polizeivollzugsbeamte unter gemeinsamer Führung eingesetzt, ist nur der mit der Führung Beauftragte vorzeigepflichtig. Der Polizeidienstausweis braucht nicht vorgezeigt zu werden, wenn der Zweck der Amtshandlung dadurch beeinträchtigt oder der Polizeivollzugsbeamte gefährdet würde.

In Baden-Württemberg heißt es: Gemäß den innerdienstlichen Vorschriften haben sich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Zivilkleidung in der Regel durch das Vorzeigen des Dienstausweises oder einer Dienstmarke auszuweisen. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Uniform haben – auf Verlangen der betroffenen Person – grundsätzlich den Namen und die Dienststelle anzugeben bzw. den Dienstausweis vorzuzeigen. In begründeten Fällen … kann hiervon abgewichen werden. Die Auskunft kann … nach der Durchführung der notwendigen Maßnahmen erteilt werden.

Mit Einführung des elektronischen Dienstausweises in Niedersachsen ist es eindeutig. Innenminister Pistorius steht für volle Transparenz: „Mein eindringlicher Appell: Lassen Sie sich im Zweifel immer das neue Ausweisdokument zeigen, denn genau dafür ist es da!“

Lassen Sie sich immer den Ausweis zeigen. Es ist Ihr Recht.

https://www.ksta.de/ratgeber/verbraucher/mehr-kontrollen-in-corona-zeiten-was-darf-die-polizei—und-was-darf-sie-nicht–32200112?cb=1636647832224&cb=1636635727700&

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=15104&aufgehoben=N

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9646_D.pdf

https://www.polizei-nds.de/wir_ueber_uns/organisation/technik_und_finanzen/ausstattung/neuer-dienstausweis-fuer-die-polizei-niedersachsen-115481.html