Trotz DSGVO: Dienstausweise der Polizisten sind vorzuzeigen
Das Vorzeigen des Dienstausweises ist unterschiedlich geregelt, da Polizeiarbeit Ländersache ist. Welche Rechte haben Bürger auf Demonstrationen?
Im Kölner Stadtanzeiger erläutert Rechtsanwältin Melanie Solmecke, dass „Polizisten sich bei Amtshandlungen und auf Verlangen grundsätzlich ausweisen müssen, vor allem, wenn sie unmittelbaren Zwang ausüben.