Antwort im Fall der Journalistin Antonulas
Sophia-Maria Antonulas erhielt am 28. September auf ihre Dienstaufsichtsbeschwerde hin (wir berichteten am 14. und 21. September) Post von der Berliner Polizei, Abteilung Zentrales Beschwerdemanagement.
In dem Schreiben wurde ihr eine journalistische Tätigkeit weiterhin aberkannt. Ein Fehlverhalten des Mitarbeiters der Pressestelle wies man „auf das Entschiedenste“ zurück.
Rechtsanwalt Gordon Pankalla hat im Namen der Journalistin eine deutliche Antwort mit Vorbehalt einer Verpflichtungsklage veranlasst.
Im Übrigen: Die unserem Verein zugesicherte Antwort auf unser Beschwerdeschreiben in diesem Fall an die Berliner Polizeipräsidentin ist bislang nicht erfolgt. Wir werden euch auf dem Laufenden halten.