Resolution der Spaltung – Allgemeine Hinweise Anzeigeerstattung
Wie versprochen, veröffentlichen wir den Text unserer Strafanzeige.
Natürlich handelt es sich auf Grund der Persönlichkeitsrechte der Beanzeigten um die anonymisierte Version.
Wir werden Sie natürlich auf dem Laufenden halten.
Jede und jeder von Ihnen hat natürlich die Möglichkeit, eine eigene Strafanzeige zu erstatten. Sie können unsere Strafanzeige gerne als Vorlage in Bezug auf den Aufbau und die (kurzen) Begründungen nutzen und sich den Text inhaltlich zu eigen machen (sollte Bedarf bestehen). Es handelt sich natürlich lediglich um unsere private Meinung und Rechtsauffassung.
Wir sind keine Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und dürfen u.a. auf Grund dessen auch keine Rechtsberatung durchführen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/muenchen-1/info_service_1.ph