Resolution der Spaltung – Stichwort: „Neutralitätspflicht“

Die Ausarbeitung für unsere Strafanzeige benötigt noch etwas Zeit. Auf jeden Fall wird sie noch im Laufe der Woche erscheinen, vermutlich Mittwoch oder Donnerstag.

In diesem Zusammenhang derweil eine Einschätzung des fraktionslosen MdL und Leitenden Polizeidirektors i. R., Raimund Swoboda, insbesondere im Hinblick auf unterzeichnende Staatsdiener unter Anführung ihres Amtes

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Betreff: Pflichtvergessene Staatsdiener auf resolutionären Abwegen

Liebe Freunde der Freiheit und Selbstbestimmung,

diese Resolution (https://www.erklaerung-fuer-vernunft-und-solidaritaet.de/#show-all) zeigt einmal mehr, wie groß der Wille zur Spaltung durch vermeintliche, selbsternannte „Besserwisser“ ist. An der Spitze dieser faschistisch auftretenden Bewegung zur Kontrolle politisch andersdenkender Menschen stehen vorzugsweise Personen, die ihren Lebensunterhalt aus staatlicher Alimentation beziehen, also nicht durch eigene schöpferische Kraft oder Arbeit (im engeren Sinne) erwirtschaften. Diese Staatsdiener/Beamte werden aus Finanzmitteln, die vom gesamten Volk erbracht werden bezahlt/alimentiert, wenden sich nun mit dieser Resolution in einer politischen Angelegenheit gegen einen Teil der Gesellschaft, der die dienen.
Im Grunde bedeutet das, dass sie aus ihrem bequem gebetteten Dasein als Dienstleister der Gesellschaft heraustreten und diese Gesellschaft politisch steuern wollen. Sie verlassen damit ihre Pflicht zur Neutralität. Sie legitimieren das mit einer ihrer Dienstpflicht imaginär übergeordneten Vermutung der Pflicht zur Bekämpfung „unreiner Wahrheit“. Nicht anders kann man diese Resolution verstehen.

Durch die Nennung ihrer Dienstbezeichnungen-/Funktionen verlassen diese Leute das Grundrecht der Meinungsfreiheit als auch die Pflicht zur Neutralität als Amtsträger und damit die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen. Indem sie das Vertrauen der Menschen in den Staat untergraben.

Sie verletzen damit ihre Amts-/ Dienstpflicht(!) und gefährden den gesellschaftlichen Frieden.
In einer „Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung“, wie sie im Grundgesetz der BRD verbürgt ist, genießen Minderheiten, also Menschen, die durch ein gemeinsames Merkmal als Gruppe verbunden sind, z.B. weil sie nicht „geimpft“ sind oder weil sie eine gemeinsame Überzeugung haben, unabhängig vom sachlichen Inhalt oder der gesellschaftlichen Relevanz, den Schutz des Staates.

Sie dürfen deshalb nicht benachteiligt oder ausgeschlossen oder entrechtet werden.
Staatsdiener sind anders wie Politiker deshalb wegen ihres Dienst- und Treueverhältnisses gerade in Fragen, wie sie in dieser Resolution behandelt werden, zur besonderen Zurückhaltung verpflichtet. Die Benutzung der Funktionsbezeichnung soll hier ganz offensichtlich zur Bekräftigung ihrer Meinung und Bedeutung in einer politischen Angelegenheit dienen. Damit ziehen sie die eigentlich „private Meinungsangelegenheit“ in die Wirksphäre ihres Amtes und nutzen ihre staatsdienstliche Stellung zur Durchsetzung ihrer im Privatbereich gemachten Zielvorstellung. Damit Überschreiten sie ihren grundgesetzlich und beamtenrechtlich beschriebenen Pflichtenkreis. Das ist zutiefst verwerflich und disziplinarwürdig!

Diese Resolution weist den Charakter einer politischen Hetzschrift zur Ausgrenzung von Menschen auf, die als Staatsbürger ihr Recht zum politischen Protest mit grundrechtlich verbürgten Mitteln wahrnehmen. Der gemeinschaftlich geäußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit, an der Zweckmäßigkeit, an der Notwendigkeit oder der Verhältnismäßigkeit des Handelns von Staatsorganen (Staatsregierung/nachgeordnete Verwaltungsinstanzen) z.B. die öffentliche Aufforderung zum Verzicht auf Einführung einer Impfpflicht ist weder ein sozialschädliches Verhalten noch gefährdet dies die Rechtsordnung.
Eine Anzeige beim Dienstvorgesetzten/Rechts- oder Fachaufsichtsbehörde wäre angebracht.

Die nachhaltige Fortsetzung des friedlichen öffentlichen Protestes, etwa durch die kritisierten Stadtspaziergänge in möglichst vielen Städten und Gemeinden unseres geliebten Bayerns zum Sensibilisieren möglichst Vieler ist das „Gebot der Stunde.
Bleiben wir einig für Recht und Freiheit!

Raimund Swoboda, MdL/BY
PS: Zur Weiterleitung freigegeben!