§ 126a StGB – Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten

Am 22.09.2021 wurde in Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches

– Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen –

von der Öffentlichkeit fast unbemerkt der § 126a StGB – Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten – verkündet.

Der Gesetzgeber handelte bestimmt nach bestem Wissen und Gewissen.

Die aktuelle Anwendung des § 126a StGB erfüllt uns allerdings mit großer Sorge.

Zur Sachverhaltsschilderung in Kürze: In den letzten 2,5 Jahren wurden öffentlich viele Äußerungen zum Nachtteil von Ungeimpften getätigt. Viele dieser Äußerungen erfüllen nach unserer Rechtsauffassung die Tatbestandsmerkmale des § 130 StGB – Volksverhetzung. Obwohl viele Anzeigen erstattet wurden, sind uns keine Strafverfahren zum Nachteil der äußernden Personen bekannt.

Mic de Vries war Mitinitiator des Hashtags #Ich HabeMitgemacht. Unter diesem Hashtag wurden einige der erwähnten öffentlichen Äußerungen als Zitate gesammelt, mit den Followern (Twitter) diskutiert und teilweise mit Fotos versehen. Zum Nachteil Mic de Vries wurde nun ein Strafverfahren eingeleitet. Mic de Vries wurde im Beschuldigtenstatus zur zuständigen Polizeidienststelle vorgeladen. Der Tatvorwurf lautet: § 126a StGB – Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten.

Etwas angepasst, kommt einem direkt eine Täter-Opfer-Umkehr und eine Einengung von Debattenräumen in den Sinn.

Die langfristigen gesellschaftlichen Auswirkungen der rechtlichen Möglichkeiten, gestützt auf den § 126a StGB, so wie dieser in dem aktuellen Kontext angewandt wird, sind noch nicht absehbar.

Was aber bereits bezüglich des aktuellen Sachverhaltes mit den Worten von Kurt Tucholsky gesagt werden kann: „In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht.“