Brief Pressestelle Polizei Berlin

Wie angekündigt, ließen wir im Fall „Pressestelle Polizei Berlin“ der Polizeipräsidentin am 16. September ein Schreiben via E-Mail zukommen. Der Eingang wurde am 19. September mit dem Hinweis bestätigt, dass die Bearbeitung des Sachverhaltes einige Zeit in Anspruch nehme. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Polizisten für Aufklärung e. V.                                                                                    16. September 2022

Webams 2

87653 Eggenthal

An die Polizeipräsidentin Berlin                                                                           

Platz der Luftbrücke 6

12101 Berlin

Dienstaufsichtsbeschwerde betreffend

Polizeihauptkommissar ——–, Pressestelle der Polizei Berlin

Sehr geehrte Frau ——,

der Umgang Ihres Mitarbeiters der Pressestelle, Polizeihauptkommissar ——–, mit der freien Journalistin, Frau Sophia-Maria Antonulas, hat mich fassungslos, aber auch nachdenklich gemacht. Die Antwort des Hauptkommissars auf die Presseanfrage von Frau Antonulas kann zweifellos als Dokument der Zeitgeschichte betrachtet werden.

Da unser Verein mit Frau Antonulas in Kontakt steht, haben wir Kenntnis vom Inhalt der Dienstaufsichtsbeschwerde, die sie unterdessen gegen den Beamten veranlasst hat. Diese dürfte Ihnen inzwischen vorliegen.

Ein Kommentar unseres Vereines zu diesem Vorgang findet sich bereits in Ausgabe 104 der Wochenzeitung „Demokratischer Widerstand“ (https://echte-polizisten.de/pressestelle-der-polizei-berlin-ein-opfer-der-gleichschaltung/). Der Titel: „Pressestelle Polizei Berlin ein Opfer der Gleichschaltung?“ wurde bewusst so gewählt, da der skandalöse Inhalt der E-Mail nach einer derartigen Infragestellung verlangt.

Wehret den Anfängen oder wie hat es Journalist Boris Reitschuster in seiner Anfrage an Ihre Pressestelle betreffend des hier zugrundeliegenden Sachverhaltes formuliert: „In der Journalistenausbildung ist die gelehrte Lehre aus der Geschichte, dass nie mehr staatliche Organisationen in Deutschland entscheiden sollen, wer Journalist ist und wer nicht.“ Der entsprechende Artikel von Reitschuster ist ebenfalls im vorbezeichneten Kommentar verlinkt.

Zur Klarstellung sei vorsorglich darauf hingewiesen, dass ich keine Gleichsetzung der Berliner Polizei mit Organisationen unserer dunklen Vergangenheit vornehme. Geboten und zulässig sind sehr wohl aber Vergleiche mit der Geschichte, um für das in den aufgezeigten Missständen inkludierte Gefahrenpotential hoffentlich die notwendige Sensibilisierung zu erzielen.  

Um eben solchen schlimmen Ausbrüchen vorzubeugen, wurde die Pressefreiheit und Gewährleistung der freien Berichterstattung sowie das Zensurverbot unmissverständlich in Art. 5 unseres Grundgesetzes verankert. Frau Antonulas beruft sich in ihrer Beschwerde neben Art. 5 GG demnach folgerichtig auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz, welches jedem Menschen ein umfassendes Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft gegenüber allen öffentlichen Stellen des Landes Berlin, demnach auch gegenüber der Polizei, gewährt. Die Antragstellenden müssen hierbei kein besonderes Interesse vorbringen. Zweck des Gesetzes ist die Teilhabe der Bürger am öffentlichen Leben und an Entscheidungen der Verwaltung, was für ein demokratisches Gemeinwesen charakteristisch ist. Schließlich soll dadurch auch die Kontrolle staatlichen Handelns ermöglicht werden.

Polizeihauptkommissar ——- missachtet mit seiner ablehnenden Begründung sowohl Art. 5 des Grundgesetzes als auch das Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Vielmehr scheint er bei der Einordnung von Journalisten nach eigenen Maßstäben zu verfahren. Wobei durchaus von Interesse wäre, ob diese bedenkliche Verfahrensweise die allgemeine Ausrichtung und Meinung der Pressestelle oder gar der gesamten Führungsebene des Präsidiums widerspiegelt. Herr ———schrieb seine E-Mail an Frau Antonulas bekanntermaßen in der Wir-Form und unterzeichnete „im Auftrag“.

Schlussendlich trägt Polizeihauptkommissar ——- für dieses Fehlverhalten vorerst die persönliche Verantwortung.  In dem er meint, er könne in seiner Amtsträgereigenschaft andersdenkende Menschen ihrer Grundrechte beschneiden, verlässt er das Gebot zur Neutralität und überschreitet damit seinen grundgesetzlich und beamtenrechtlich beschriebenen Pflichtenkreis. Das ist zutiefst verwerflich und disziplinarwürdig! Im Weiteren halten wir Herrn —— auf dem Posten des beziehungsweise eines Pressesprechers für nicht tragbar. Diese exponierte Tätigkeit ist aufgrund der enormen Außenwirkung mit einem besonders hohen Maß an Verantwortung und sozialer Kompetenz verbunden.

Hauptkommissar ——- begründet seine Ablehnung (im Namen der Polizei Berlin) von Sophia-Maria Antonulas als Journalistin unter anderem damit, dass sie den Pressekodex oder eine ähnlich ethisch-moralische Selbstverpflichtung ablehne sowie damit einhergehende journalistische Standards nicht anerkenne. Zahlreiche Beiträge entsprächen hinsichtlich der Ziffer 1, Ziffer 2 sowie der Ziffer 14 darüber hinaus nicht dem Pressekodex. Herr ——- trifft diesbezüglich leider eine oberflächliche Aussage ohne Quellenangaben. Offensichtlich steckt dahinter der Versuch, eine kritische Journalistin einzuschüchtern und ihre Arbeit zu erschweren.

Wie Reitschuster in seinem Artikel korrekt ausführt, darf der Beruf des Journalisten, aus den Lehren des Nationalsozialismus folgend, keiner Regulierung unterliegen. So oder so, das Infrage stellen der journalistischen Integrität von Frau Antonulas ist ungeheuerlich, insbesondere mit Blick auf die vom Pressevertreter angedeuteten Ziffern des Pressekodex. Ziffer 1: Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde – Ziffer 2: Sorgfalt in der Recherche – Ziffer 14: unangemessen sensationelle medizinische Berichterstattung

Journalistin Antonulas hat inzwischen das zweite authentische Interview eines sich offenbarenden Berliner Polizisten veröffentlicht (https://www.vierte.online/2022/09/12/streifenpolizist-polizei-wird-von-politik-missbraucht/). Werte Frau ——-, sicher missfällt Ihnen dieses weitere Outing, noch dazu, weil der Whistleblower Zweifel an der Polizeiführung und am Polizeisystem äußert. Außerdem, so erzählt er zu Beginn des Interviews, stimme die Verhältnismäßigkeit nicht mehr und die Polizeimaßnahmen gegenüber friedlichen Demonstranten halte er für total überzogen. Ich darf an dieser Stelle nochmals den Bericht des ehemaligen UN-Sonderberichterstatters für Folter, Nils Melzer, in Erinnerung rufen, der der Berliner Polizei ein ähnlich schlechtes Zeugnis ausstellte.

Guter Journalismus bedeutet nicht, die Wahrheit nicht auszusprechen, wie es viele Vertreter aus den sogenannten Qualitätsmedien immer noch tun. Guter Journalismus zeichnet sich durch fakten- und evidenzbasierte Berichterstattung aus.

Selbst der Oppositionsführer im Bundestag, Friedrich Merz, teilte bei seiner Rede auf dem jüngst stattfindenden CDU-Parteitag gehörig gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) aus. Er betitelte den ÖRR tatsächlich als „Volkserziehungsanstalten“ (https://www.youtube.com/watch?v=v6TMQSbnaoI). Es bleibt festzuhalten, dass immer mehr namhafte Journalisten aus dem Mainstream aussteigen und zu alternativen Medien wechseln, beziehungsweise, wie in den zurückliegenden Tagen wahrnehmbar, beginnen auch etablierte Medienplattformen, mehr und mehr Kritik an der Regierung zu äußern. Sehen Sie beispielsweise auf den Twitter-Account von Tim Röhn, Chefreporter und Ressortleiter bei „Welt“ (https://twitter.com/tim_roehn). 

Wir halten auch innerhalb der Polizei einen Richtungswechsel für dringend geboten, insbesondere mit Blick auf den, wie viele sagen, anstehenden „heißen Herbst“. Frau ———-, verpassen Sie bitte nicht den Zug, allein schon aus der Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern heraus. 

Polizisten für Aufklärung e. V. wird den Fall des Pressesprechers weiter im Auge behalten und darüber berichten. Die Bürger, aber auch alle Polizistinnen und Polizisten haben ein Recht darauf, über den weiteren Werdegang unterrichtet zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Bayerlein

2. Vorsitzender