Mittendrin statt nur dabei:
Der Drei-Königs-Umzug in Rosenheim
Rosenheim 06.01.2022 / 16.00 h:
Es geht los mit dem Marsch.
Die auf dem Mangfallpark versammelten Menschen ziehen sich ihre FFP-2-Masken an. Denn solange sie stehen, ist die Maskenpflicht ausgesetzt, sobald sie losgehen, ist das Tragen der FFP-2-Maske vorgeschrieben. Mal abgesehen davon, dass die Maskenpflicht im Freien aus wissenschaftlicher Sicht kompletter Unsinn ist, wird dies noch weiter ad absurdum geführt mit der Unterscheidung „stehende Menge: keine Masken“ „im bewegenden Aufzug befindliche Menschen: Maske zwingend vorgeschrieben“. Der Unsinn kennt hier anscheinend keine Grenzen mehr.
Es dauerte dann mehr als 30 Minuten, bis der komplette Zug von ca. 4.500 Menschen (auf dem Mangfallpark sind nur 1.300 Personen erlaubt, so dass der Großteil außerhalb des Parks dazustieß) dann unterwegs war. Die Stimmung im Aufzug war sehr locker und ruhig, die Menschen waren ausgesprochen gut gelaunt. Diese gute Laune wurde auch nicht getrübt durch gelegentliche (d.h. bei jeder Gelegenheit) Interventionen der Polizei, wenn die Maske mal nicht ordnungsgemäß aufgesetzt war oder gar zum Rauchen heruntergenommen war. Nachdem dieser rauchende Sünder seine Zigarette ausgemacht, ordnungsgemäß entsorgt hatte und anschließend die Maske wieder aufgesetzt hatte, sahen die fleischgewordenen Garanten für Recht und Ordnung von einer repressiven Maßnahme ab und der Übeltäter durfte weiter seines Weges ziehen.
Als eine andere Person aus der Menge gezogen wurde (der Grund ist hier unbekannt) wollte eine Frau die Maßnahme mit dem Handy filmen. Der abschirmende Polizist versuchte dies zu verhindern und berief sich dabei auf das Urheberrecht. Dieses schützt das Recht am eigenen Bild. Ein Mann, der Zeuge dieses Vorfalles wurde, erwiderte hier, dass der eingesetzte und einschreitende Polizist hiermit eine Person des öffentlichen Interesses sei und damit dieser Schutz des Urheberrechtes nicht mehr greife. Dem betreffenden Polizisten gingen offensichtlich die Argumente aus und er konnte die Situation dann mit einen beherzten „Gehen sie jetzt weiter“ retten.
Oft wird von den eingesetzten Polizisten auch der § 201 StGB angeführt, der die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes regelt. Es geht hier allerdings nur um den Schutz eines unter Vertrauen geführten Gespräches. Dienstliche Äußerungen eines Polizeibeamten während eines Einsatzes sind keine vertraulichen Gespräche in diesem Sinne. Es wird eine sogenannte „faktische Öffentlichkeit“ hergestellt, d.h. der § 201 StGB ist hier nicht anwendbar. Es darf also gefilmt werden.
Der Marsch dauerte dann etwa zwei Stunden und überschritt damit für die arbeitende Bevölkerung höchstzulässige Tragezeit einer FFP-2-Maske von 75 Minuten. Danach ist im Arbeitsrecht (die FFP-2-Maske ist eigentlich eine Maurer- oder Lackierer-Maske, die vor Staub oder in der Luft schwebenden Lackteilchen schützt) eine mindestens halbstündige Pause vorgeschrieben und danach ist eine neue Maske aufzusetzen. Es wäre hier interessant, wie denn die Haftungslage wäre, wenn aufgrund zu langer Tragezeit der Maske es zu einem gesundheitlichen Vorfall bei einem der Teilnehmer gekommen wäre? Aber dieses Mal ist es anscheinend ja nochmal gut gegangen. Es ist hier nichts bekannt geworden.
Der Drei-Königs-Umzug ist also ohne große Vorfälle zu Ende gegangen. Die gute Laune der Teilnehmer hielt bis zum Schluss an, es war während der ganzen Dauer eine total entspannte und friedvolle Atmosphäre wahrzunehmen.
Ein Kommentar von Polizisten für Aufklärung e. V.