Alles, was Recht ist! Teil 1
„Führerschein für Ungeimpfte“
(Gedanken zu Recht und Gesetz im Zusammenhang mit Maßnahmen der Corona-“Pandemie“)
Am 27. Januar 2021 verabschiedete der Europarat eine Resolution zu Impfstoffen gegen COVID-19. Die Parlamentarische Versammlung fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf, „dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte“, und „dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden“.
(Quelle:www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2021-004802_DE.html#def3)
Man stelle sich jetzt einfach mal vor, nochmal jung zu sein und man will den Führerschein machen. Und dieses große Symbol für Freiheit und Unabhängigkeit, oft Voraussetzung für einen guten Job, dieser Sprung in die Selbstständigkeit, ist unerreichbar, weil man nicht geimpft oder genesen ist, sondern einfach nur gesund.
Ganz ehrlich, ich will mir nicht vorstellen, wie sich das anfühlt, wenn man als ungeimpfter gesunder junger Mensch, der den Führerschein machen will oder vielleicht sogar machen muss, vor so einem Zettel steht.
Begründet wird diese Maßnahme für Bayern in der 15. BayIFSMV (Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung), wonach z. B. der Zutritt bei Bildungsangeboten nur unter der Voraussetzung von 2G (geimpft oder genesen) erlaubt ist. (Ausnahme: Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und 3 Monaten).
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Landratsamt gibt es hier auch keine Ausnahmeregelung.
Auch der Zutritt zu Universitäten ist mit dieser Regelung erfasst. D.h. ganz konkret, dass ungeimpften bis dato nicht erkrankten jungen ehrgeizigen Menschen eine Hochschulausbildung oder Studium verwehrt wird. Erst mit der Impfung kann man die Zutrittserlaubnis erlangen.
Auch hier ist in Bayern keine Ausnahme vorgesehen.
Was bleibt jetzt wohl dem führerscheinbedürftigen oder bildungshungrigen jungen – nur – gesunden Menschen übrig?
Zwei Möglichkeiten:
- auf diese Impfung zu verzichten. Eine Impfung, die weder sicher noch unbedenklich ist, bei der Nebenwirkungen unter den Tisch gekehrt werden und die offiziell nur zum Tod führte, wenn eine erhebliche Vorerkrankung vorlag, bei der es keinerlei gesicherte Erkenntnis über Wirkung, Nebenwirkung oder Langzeitwirkung gibt,
oder
- zu einem nicht kritisierenden, nicht hinterfragenden, nicht selbst denkenden, keine Verantwortung übernehmenden Funktionär werden, dessen Bedürfnisse, Gefühle, Hoffnungen sich komplett dem Diktat der Regierenden unterordnen.
Die Wahl zwischen Hölle und Verdammnis. Ich habe keine Ahnung, wie diese Vorgehensweise mit der o.g Europarats-Resolution oder auch unserem Grundgesetz vereinbar sein soll.
Alles, was Recht ist, das kann nicht richtig und auch nicht Recht sein.
Ein Kommentar von „Polizisten für Aufklärung e. V.“