Verfassungsklage IFSG

Verfassungsklage IFSG

Verfassungsklage gegen das geplante neue IFSG-Ergänzungsgesetz

Im November 2020 wurde binnen eines Tages eine dramatische Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch Bundestag, Bundesrat und das Bundespräsidialamt gepeitscht. Nicht nur die Eile war einer Demokatie nicht würdig. Auch die tiefen Einschnitte in die Grundrechte, die der Staat sich zur „Seuchenbekämpfung“ damit erlaubt hat, hätten sich die wenigsten von uns in diesem Leben vorstellen können und wollen.

Im Februar 2021 hat der Bundestag, von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, zahlreiche Corona-Sondergesetze, die eigentlich zum 31.03.2021 ihre Gültigkeit verloren hätten, entfristet – sie gelten also unbegrenzt lang. Zugleich wurde der weitere Fortgang und damit auch der Fortbestand der sog. Pandemie an ein Gutachten der Leopoldina geknüpft, das der Bundesregierung allerdings erst bis 31.12.2021 vorgelegt werden soll. Die Bundesregierung hat sich dann nochmals 3 Monate, also bis zum 31.03.2022, Zeit für die Auswertung des Gutachtens eingeräumt, bevor dann der Bundestag wieder mit der Sache befasst wird und entscheiden darf, ob an der Pandemie festgehalten wird.

Haben sich die Gesetze zur Pandemie bis Frühjahr 2022 „bewährt“, ist davon auszugehen, dass sich auch danach nichts mehr ändern wird!

Zur aktuellen Lage:

Seit gestern liegt nun eine „Formulierungshilfe“ der Bundesregierung für die Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur neuerlichen Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor.

Im Sinne der Gewaltenteilung ist dieser Weg der Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zumindest höchst bedenklich, ich glaube aber, er ist völlig unerhört und grob verfassungswidrig.

Anscheinend denkt die Bundesregierung, das Parlament sei zu blöde, um Gesetze zu formulieren!

Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 100 für die betroffene Region die bundesweit einheitlichen Regeln gelten. Das heißt, wir verabschieden uns vom Föderalismus!

Hier die wichtigsten der neuen Regeln:

  • Private Zusammenkünfte sind pro Hausstand nur noch mit einer haushaltsfremden Person pro Tag erlaubt
  • Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr (regionale Verschärfungen sind natürlich zulässig), auch kein Joggen allein und kein Abendspaziergang – außer mit Hund
  • Schließung des Einzelhandels, außer Supermärkte, Drogeriemärkte, Apotheken, Gartencenter
  • Präsenzunterricht nur noch für diejenigen Schüler, die einen maximal 36 Stunden vor Unterrichtsbeginn durchgeführten negativen Test vorweisen können – Testung als neue Freizeitbeschäftigung!!
  • ab einer Inzidenz von 200 komplette Schulschließung
  • TestPFLICHT für Unternehmen: 2mal pro Woche
  • wie es mit Friseuren, Gottesdiensten und Versammlungen weitergehen soll, ist noch unklar
  • Verschärfende Regelungen durch die Länder bleiben natürlich erlaubt
  • mit dem neuen Gesetz wird der Bund ferner ermächtigt, per Verordnung weitere Gebote und Verbote zu erlassen – ohne Beteiligung des Bundestags!

Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, können Bürger gegen die Einschränkungen ihrer Freiheitsrechte nur noch vor obersten Bundesgerichten klagen. Es gibt aber kaum Anwälte, die sich den Gang vors Bundesverfassungsgericht zutrauen bzw. diesen im Kreuz haben!

Das Ganze soll bereits am Dienstag, also in 3 Tagen, vom Bundeskabinett beschlossen und binnen der nächsten 2 Wochen vom Bundestag verabschiedet werden.

Viel Zeit haben wir also nicht!  Liebe Freunde und Mitstreiter, um dem Schlimmen, was uns allen aus Berlin droht, paroli zu bieten, hat unser Freund RA Reinhard Wilhelm eine konzertierte Aktion in Planung. Es geht um eine Verfassungsklage gegen das geplante neue IFSG-Ergänzungsgesetz. Dieses Ermächtigungsgesetz II wäre der finale Schuß nicht nur gegen unsere Freiheit, sondern auch gegen unsere Gesundheit und selbstbestimmte Weiterexistenz. Bitte beachtet dazu die Anlagen (Sammelvollmacht für Klageteilnehmer und Gesetzes-Info). Kosten entstehen für die Klage nicht.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Sammel-Vollmacht